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dach

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze und Verkehrswege auf den Dächern eines Industriebetriebes

dachGrundsätzlich:
Verkehrswege und Arbeitsplätze sind absturzsicher zu gestalten z. B. durch Geländer, Laufstege, Überdeckungen, Unterspannungen, Anseilschutz oder durch Wahrung von ausreichendem und gekennzeichnetem Sicherheitsabstand.

Laut der Statistik Tödliche Arbeitsunfälle 2001 – 2010 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin handelt es sich in Deutschland „bei jedem dritten Unfall um einen Absturzunfall (31,9 %), der von einem Gebäude (insbesondere vom Dach) aber auch von verschiedenen Geräten (Gerüst, Leiter, Transportmittel etc.) erfolgt sein kann.“ Stürze vom oder durchs Dach waren ursächlich für 9,4 % der tödlichen Arbeitsunfälle. Das sind jährlich rund 26 Personen.

Bei 67,6 % aller tödlichen Unfälle waren Verstöße gegen geltende Vorschriften die Ursache. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine zentrale Forderung des Arbeitsschutzgesetzes und auch für das Arbeiten auf Dachflächen von großer Bedeutung.

Links zum Thema Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Datenblatt zum Thema GBU für Dacharbeitsplätze

Wikipedia: Gefährdungsbeurteilung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Gefährdungsbeurteilung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Gefährdungsbeurteilung

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