Grundsätzlich:
Verkehrswege und Arbeitsplätze sind absturzsicher zu gestalten z. B. durch Geländer, Laufstege, Überdeckungen, Unterspannungen, Anseilschutz oder durch Wahrung von ausreichendem und gekennzeichnetem Sicherheitsabstand.
Laut der Statistik Tödliche Arbeitsunfälle 2001 – 2010 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin handelt es sich in Deutschland „bei jedem dritten Unfall um einen Absturzunfall (31,9 %), der von einem Gebäude (insbesondere vom Dach) aber auch von verschiedenen Geräten (Gerüst, Leiter, Transportmittel etc.) erfolgt sein kann.“ Stürze vom oder durchs Dach waren ursächlich für 9,4 % der tödlichen Arbeitsunfälle. Das sind jährlich rund 26 Personen.
Bei 67,6 % aller tödlichen Unfälle waren Verstöße gegen geltende Vorschriften die Ursache. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine zentrale Forderung des Arbeitsschutzgesetzes und auch für das Arbeiten auf Dachflächen von großer Bedeutung.