August 2018

Einführung von Lastaufnahmemitteln für ein neues Getriebewerk in einem Automobilwerk in Brasilien

São Paulo, Brasilien

Bereits seit Mitte 2017 begleitet die Firma Graubner ein Projekt zur Einführung von Lastaufnahmemitteln für einen neuen Getriebetyp eines großen Automobilherstellers in Brasilien. Die Aufgaben umfassen die Koordination der Angebotserstellung, die Begleitung der Entwicklungsphase bis hin zur Inbetriebnahme der Lastaufnahmemittel vor Ort.

Im November 2018 wird es dazu eine vierwöchige Projektphase vor Ort im Werk in Brasilien geben und eine weitere Reise ist für Beginn des nächsten Jahres geplant.

Durch unsere langjährige Erfahrung auch mit internationalen Projekten haben wir Lösungen erarbeitet und werden diese vor Ort zusammen mit dem brasilianischen Projektteam erfolgreich umsetzen. Die kulturellen Unterschiede und die Sprachbarriere sind bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern eine besondere Herausforderung. Herr Graubner hat für dieses Projekt aber extra einen mehrwöchigen Sprachkurs in Lissabon gemacht.

Die Firma Graubner engagiert sich seit Jahren auch für soziale Projekte. Im Nordosten von Brasilien haben wir die Patenschaft für ein Kind übernommen. Das sechsjährige Mädchen muss ohne ihre Eltern aufwachsen. Dank der Patenschaft bekommt sie eine Schulbildung und kann an Angeboten zur Gesundheitsvorsorge teilnehmen. In Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen fördert das Kinderhilfswerk Plan International Kinderrechte in Brasilien.

Juli 2018

Betriebsausflug der Firma Graubner

Förster Manfred Senk kennt den Nationalpark wie seine Westentasche

Jedes Jahr im Juli tauschen wir für einen Nachmittag die Sicherheitsschuhe gegen Wanderschuhe, laden Familie und Freunde der Firma ein und machen einen Ausflug in die Wildnis; Eine Wanderung durch den Nationalpark Schwarzwald mit anschließendem Picknick an der Schwarzenbach-Talsperre.

Auch in diesem Jahr bot uns der Nationalpark Schwarzwald wieder ein spannendes Naturerlebnis. Der Förster Manfred Senk zeigte uns, wie sich das Gebiet des Nationalparks jedes Jahr etwas weiter zu einem Urwald zurück entwickelt und während wir über Stock und Stein wanderten, erklärte er uns die Flora und Fauna des Nationalparks.

Aber auch Themen zur Arbeitssicherheit kamen nicht zu kurz: Wer hätte gedacht, dass auch Trittleitern im Wald prüfpflichtig sind? Und hat Sonnencreme eigentlich eine Wassergefährdungsklasse?

Mit den Wanderkilometern stieg auch die Vorfreude auf das Picknick, das wir uns wie jedes Jahr am Strand der Talsperre schmecken ließen. Vielen Dank an die Köchinnen und an alle Teilnehmer für diesen schönen Betriebsausflug!

Juni 2018

Firma Graubner schließt gemeinschaftliches Projekt mit dem schwedischen Medizinunternehmen Getinge ab

Die Firma Graubner unterstützte die Firma Getinge bei der Erstellung der CE-Konformitätserklärung für ein spezifisches Gießkassettenmodul.

Getinge ist ein globaler Anbieter von innovativen Lösungen für Operationssäle, Intensivstationen, Sterilisationsabteilungen sowie für Unternehmen und Institutionen im Bereich Life Science. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus erster Hand und engen Partnerschaften mit klinischen Experten, medizinischen Fachkräften und medizintechnischen Spezialisten verbessert Getinge den Alltag der Menschen nicht nur heute, sondern auch morgen. Getinge beschäftigt über 10 000 Mitarbeiter und ist in 40 Ländern vertreten.

Nun ist es aber nicht nur wichtig die Leben von Patienten zu retten, sondern auch Verantwortung für die eigenen Mitarbeiter zu übernehmen und diese zu schützen. Hier kam die Firma Graubner Industrie-Beratung GmbH ins Spiel.

Unsere Experten unterstützten Getinge bei der rechtssicheren Bewertung eines Montagestandes nach EG-Maschinenrichtlinie. So konnten zwei Talente kombiniert und eine erfolgreiche Umsetzung gewährleistet werden. Die Firma Graubner hofft weiterhin auf gute Zusammenarbeit und interessante Projekte.

März 2018

Gefährdungsbeurteilungen an Rückkühlanlagen

Die Firma Graubner konnte ein neues Projekt in Angriff nehmen: Die Gefährdungsbeurteilung für eine große Anzahl von Rückkühlanlagen in einem produzierenden Unternehmen in Baden-Württemberg. Bei Rückkühlanlagen wird die Kühlwirkung durch die Verrieselung von Kühlwasser erreicht. Da bei diesem Prozess Wassertropfen in die Umgebung abgegeben werden, ist es besonders wichtig, die Anlagen in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu betreiben.

Durch die neue 42. BImSchV ist der Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet, an Rückkühlanlagen und Nassabscheidern eine Gefährdungsbeurteilung inklusive hygienischer Bewertung durchzuführen.

Die Firma Graubner wird bis Jahresende die Anlage begehen, eine Aufnahme des Ist-Zustands durchführen und Maßnahmenkataloge mit Handlungsvorschlägen ausarbeiten. Der Betreiber kann dann zielgerichtet Maßnahmen umsetzen um die Anlagen dem Stand der Technik nach VDI 2047 Blatt 2 anzupassen und einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb nach 42. BImSchV zu gewährleisten.

Februar 2018

neue Mitarbeiter im Graubner Team

Die Firma Graubner konnte zum Jahresanfang gleich drei neue Mitarbeiter im Team begrüßen, die für tatkräftige Unterstützung sorgen werden:
Andreas Mikowski ist Industriemeister mit langjähriger Erfahrung und Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft und wird unsere Abteilung Arbeitssicherheit weiter ausbauen.
Kristina Mauch hat einen Bachelorabschluss im Bereich Business Management und weitreichende Erfahrung im Marketing und Einzelhandel. Sie übernimmt ab sofort einen Großteil der Backoffice Aufgaben für uns.
Lisa Kaupp studiert Medien und Kommunikation an der Hochschule Offenburg und wird ihre Masterarbeit zum Thema Qualifizierungen mit Unterstützung von Augmented Reality schreiben. Dabei profitiert sie von den vielen Erfahrungen, die wir mit Qualifizierungen und Unterweisungen im industriellen Umfeld über die Jahre gesammelt haben und hilft uns dabei, dieses Themengebiet zukunftsfähig zu gestalten.

Unsere neuen Mitarbeiter, wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Dezember 2017

Wir freuen uns Sie auch in 2018 begleiten zu dürfen

Das Team der Firma Graubner wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

November 2017

Mitarbeiter Vincent Wolf wird vollwertiger THW-Helfer

  Faszination Helfen – rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind beim Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei, so auch unser Mitarbeiter Vincent Wolf, der Anfang November die Grundausbildungsprüfung zum THW-Helfer bestanden hat. Das THW leistet in Deutschland aber auch weltweit technisch-humanitäre Hilfe. Die Firma Graubner Industrie-Beratung freut sich über soziales Engagement und unterstützt ihre Mitarbeiter gerne auf diesem Weg.

Bei uns sind Ehrenamt und Beruf problemlos miteinander vereinbar.

Juni 2017

Mitarbeiterin Annette Bleibtreu nimmt erfolgreich am Halbmarathon in Stuttgart teil

Rund 14 000 Läufer nahmen am diesjährigen Stuttgart-Lauf teil, der am 24. und 25. Juni 2017 stattfand. Unter Ihnen unsere Mitarbeiterin Annette Bleibtreu, die am Sonntag bei strahlendem Sonnenschein und warmen Temperaturen über die Halbmarathonstrecke über 21,09 km an den Start ging. Bereits im 4. Jahr in Folge läuft Annette nun schon den Halbmarathon in Stuttgart. Mit einer Zeit von 1:48 Std war Sie sehr zufrieden mit Ihrer Leistung obwohl sie nicht ganz an ihre Vorjahresleistung anknüpfen konnte.

Herzlichen Glückwunsch vom ganzen Graubner-Team


April 2017

OPVIUS und Graubner Industrie-Beratung schließen gemeinsames Projekt zur CE-Kennzeichnung von OPV-Modulen erfolgreich ab

Im Rahmen des Projektes wurde die OPV-Modultechnologie der OPVIUS GmbH analysiert und hinsichtlich der
einschlägigen rechtlichen Grundlagen, Normen und Standards bewertet, um die CE-Deklaration zu unterlegen

Die CE-Kennzeichnung wurde eingeführt, um dem Endverbraucher in der Europäischen Union sichere Produkte gewährleisten zu können. Daher darf ein Produkt im europäischen Wirtschaftsraum nur in Verkehr gebracht werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen der für dieses Produkt anwendbaren EU-Vorschriften entspricht. Durch die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass ein Produkt die einschlägigen Rechtsvorschriften und technischen Spezifikationen erfüllt. Das übergeordnete Ziel ist der freie Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Zur Durchführung des Bewertungsverfahrens haben sich die OPVIUS GmbH und die Graubner Industrie-Beratung GmbH zusammen getan, um die OPVIUS OPV-Technologie gemeinsam zu bewerten. Im Rahmen des CE-Konformitätsbewertungs-Verfahrens wurden die verschiedenen relevanten Aspekte des Produktes beleuchtet und hinsichtlich der einschlägigen Verordnungen überprüft. Das gemeinsame Projekt hat dabei die CE-Konformität der OPVIUS OPV-Technologie deklariert.

„Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend notwendig, um einen freien Warenverkehr in der Europäischen Union zu ermöglichen. Deshalb ist es gerade bei einer neuen Technologie, wie bei der OPVIUS OPV, wichtig, rechtzeitig alle notwendigen Hausaufgaben zu machen.“, so Vincent Wolf von Graubner Industrie-Beratung GmbH. „Die im Vorfeld erfolgten Untersuchungen waren sehr wichtige Vorleistungen für die Bewertung hinsichtlich der CE-Konformität der OPVIUS Technologie.“

Hermann Issa, Senior Director Business Development & Sales von OPVIUS, fügt hinzu: „Wir haben seit längerem darauf hingearbeitet die offenen Fragestellungen durch Studien und Forschungsarbeit zu unterlegen, um nun das Bewertungsverfahren abschließen zu können. Dies ist ein wichtiger Schritt, da gerade das Ausbringen im Endkundengeschäft ein hohes Maß an Sorgfalt erfordert. Dies wollen wir im Auftrag unserer Industriekunden rechtzeitig absichern.“

Über die Firma OPVIUS GmbH
Die OPVIUS GmbH (früher BELECTRIC OPV) mit Sitz in Nürnberg (R&D) und Kitzingen (Produktionsstätte in INNOPARK Kitzingen) wurde 2012 gegründet und gehört weltweit zu den Marktführern im Bereich organische Photovoltaik. OPVIUS produziert organische Solarzellen mit Fokus auf kundenspezifische Lösungen. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig, um ihren Kunden kontinuierlich kreative und innovative Lösungen anbieten zu können. OPVIUS nutzt dabei einen einzigartigen, auf der Kombination von Druck-, Laminierungs- und Laserstrukturierungsverfahren basierenden Herstellungsprozess. Diese fortschrittliche Technologie erlaubt eine hohe Skalierbarkeit und ermöglicht es, äußerst individuelle, kundenspezifische Designs herzustellen. Zudem unterstützt OPVIUS ihre Kunden mit Systemlösungen in Hinblick auf die Integration von OPV in bestehende oder neue Produkte.


Januar 2017

Erfolgreiche Rezertifizierung mit dem GQA-Gütesiegel

Nachdem die Firma Graubner im Jahr 2014 erstmalig mit dem GQA-Gütesiegel ausgezeichnet wurde, fand im Januar 2017 die Wiederholungsprüfung statt. Die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) ist eine unabhängige Gesellschaft des VDSI, die der Firma Graubner nun zum zweiten Mal in Folge bestätigt hat, dass sie über alle personellen, fachlichen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügt, um ein Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes qualifiziert und umfassend zu beraten.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung und darauf, unsere Kunden weiterhin kompetent zu allen Themen des Arbeitsschutzes zu beraten.


September 2016

neue Dienstleistungen zum Thema Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Wir freuen uns, einen neuen Mitarbeiter in unserem Team begrüßen zu dürfen. Nach seinem Studium der Umweltsicherung, Praktika und Werksstudententätigkeit bei Bosch, absolvierte Herr Wolf die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er unterstützt uns mit seinem breit gefächerten Wissen vor allem im Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit.

Dank seiner Qualifikation kann die Firma Graubner jetzt auch externe Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Gewässerschutz und Abfall stellen.Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Sie einen externen Beauftragten optimal in Ihr Unternehmen integrieren können und so Ihre Stammmitarbeiter entlasten.

Unser neuer Mitarbeiter bringt außerdem Erfahrung in der Kennzeichnung von Maschinen nach CE-Richtlinie mit. Wenn Sie als Betreiber eine Änderung an Ihrer Maschine durchführen oder eine Maschine für den Eigengebrauch herstellen, werden Sie nach Maschinenrichtlinie zum Hersteller. Als solcher sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage nach dem Konformitätsverfahren zu bewerten, bevor sie in Betrieb genommen werden darf. Gerne führen wir für Sie das Konformitäts-Bewertungsverfahren nach den aktuellen Gesetzesvorgaben durch.

März 2016

Elektriker ohne Grenzen

Die Firma Graubner hilft derzeit im Rahmen des Energiedatenmanagements einem Großkonzern in Mannheim, jede Menge Strom zu sparen. Warum von diesem eingesparten Strom nicht etwas denen zukommen lassen, die gar keinen haben? 

Bei Ärzte ohne Grenzen ist die Firma Graubner schon lange Mitglied, jetzt haben wir uns entschieden, auch die Elektriker ohne Grenzen zu unterstützen, die es gibt wegen der “Tatsache, dass 1,5 Mrd. Menschen weltweit keinen oder nur einen ungenügenden Zugang zu Energie haben. Energie ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Unsere Vision ist es deswegen, Bedürftigen den Zugang zu Energie als Mittel zu nachhaltiger Entwicklung bereitzustellen.”

Die Organisation führt weltweit Projekte im Energiebereich durch – immer unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Entwicklungshilfe. Neben Projekten in Nepal, Indien und Vietnam wird aber auch regional unbürokratisch und kurzfristig Hilfe geleistet: So wurden im Februar in einer Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe Rauchmelder gewartet und die Beleuchtung in der Küche verbessert.

Als Fördermitglied unterstützt die Firma Graubner ab sofort die nachhaltige Arbeit dieses Vereins.

 


Februar 2016

Neue Dienstleistung FMEA Moderation: Fehler vermeiden statt Fehler entdecken

Was bringt die FMEA Methode?

Ein wichtiges Werkzeug im Rahmen des Qualitäts- oder auch des Sicherheitsmanagements ist die FMEA-Analyse (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse). Die Methode ermöglicht die Fehlervermeidung und Erhöhung der technischen Zuverlässigkeit bereits in der Entwicklungsphase eines neuen Produktes oder Prozesses. Einsatzgebiete sind neben der Automobilindustrie viele weitere Industriezweige.

Wie funktioniert die FMEA Methode?

Bei der FMEA Analyse werden die Strukturen eines Prozesses oder eines Systems mit den zugehörigen Funktionen abgebildet und zu einem Funktionsnetz verknüpft. Aus den beschriebenen Funktionen werden dann mögliche Fehlfunktionen ermittelt, deren Ursachen und Folgen sich zu einem Fehlernetz verbinden lassen. Im nächsten Schritt wird das Risiko jeder Fehlfunktion bewertet. Die bereits vorhandenen Vermeidungs- und Entdeckungsmaßnahmen werden dabei dokumentiert. Um das Risiko für die Fehlfunktionen zu reduzieren, werden im letzten Schritt zusätzliche Maßnahmen definiert und Verantwortliche für die Maßnahmenumsetzung  benannt.

Was bietet die Firma Graubner?

Die Firma Graubner übernimmt für Sie die komplette Durchführung der FMEA.

Dazu gehört die organisatorische und konzeptionelle Vorbereitung der Sitzungen, die Moderation der FMEA mit allen 5 Schritten, die simultane Dokumentation mit der Software APIS IQ-FMEA sowie die Auswertung und Präsentation der Ergebnisse. Gerne übernehmen wir auch die sich anschließende Überwachung der Maßnahmenumsetzung.

LASSEN SIE SICH VON UNS IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT UNTERBREITEN

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel. 0800 – 47 28 26 3 oder info@graubner-gmbh.de


November 2015

Stellenausschreibung

Praktikum oder Abschlussarbeit: Softwareentwicklung im Bereich Automotive

Start: Stelle ist besetzt
Dauer: 6 Monate
Standort: Der Dienstsitz ist Gaggenau.
Qualifikation: Studium der Informatik, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Aufgaben/ Tätigkeiten: Inhalt des Praktikums ist die Neuentwicklung einer bestehenden Software. Die Software wird an vielen Standorten eines deutschen Premium-Automobilherstellers eingesetzt. Ihr Einsatzort ist dabei Gaggenau. Sie arbeiten innerhalb dieses Projektes selbstständig und fachübergreifend mit der Betriebsmittelinstandhaltung zusammen. Unterstützt werden Sie dabei durch unsere erfahrenen Spezialisten. Dafür sollten Sie Kenntnisse aus den Bereichen Softwareentwicklung, Softwaremodellierung, Softwarespezifikation, Reverse Software Engineering und Datenbanken mitbringen.
Wir bieten: Langjährige Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung.
Durch unser breitgefächertes Kundespektrum (z.B. Automobilindustrie) bietet das Praktikum Einblick in verschiedene Unternehmensstrukturen. Als Praktikant in unserem Unternehmen sind Sie an Umsetzungen von aktuellen Industriestandards beteiligt. Das Praktikum kann als Pflichtpraktikum oder als freiwilliges Praktikum mit 35 h/ Woche absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit in diesem Rahmen eine Abschlussarbeit anzufertigen. Eine Tätigkeit als Werkstudent mit 20 h/ Woche ist ebenfalls möglich. Es wird die branchenübliche Praktikantenvergütung bezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit der Übernahme nach Abschluss des Studiums.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme per E-Mail an bleibtreu@graubner-gmbh.de oder telefonisch unter 07225 61 5463.
Fachliche Rückfragen können Sie gerne per E-Mail an wicht@graubner-gmbh.de oder telefonisch unter 07225 61 4632 an Herrn Wicht richten.

September 2015

Erfolgreiches Projekt der Firma Graubner in Detroit geht in die nächste Phase

Für einen großen Automobilhersteller übernimmt die Firma Graubner das Projektmanagement für die Lieferung von Lastaufnahmemitteln nach Detroit.  Dies umfasst die Koordination von der Angebotsphase  über die Dokumentation bis hin zur Schulung der Mitarbeiter und der Inbetriebnahme der Lastaufnahmemittel vor Ort. Bereits zu Beginn des Jahres war die Firma Graubner drei Wochen lang erfolgreich vor Ort im Einsatz, im Oktober wird es  eine weitere Projektphase in Detroit geben.

Für Lieferungen in die USA gilt: Mit der gleichen Sorgfalt, mit der das Produkt hergestellt wird, muss auch die Dokumentation erstellt werden. Produkthaftungsfälle ergeben sich in den USA wesentlich häufiger durch fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation als durch Mängel am Produkt selbst. Besonderes Augenmerk sollte hier auf die Betriebsanleitungen gelegt werden. Die technische Dokumentation sollte in leicht verständlichen Sätzen formuliert sein und die Arbeitsabläufe ausführlich beschreiben.

Unsere langjährige Erfahrung im Erstellen von Arbeitsanweisungen und Betriebsanleitungen zahlt sich in USA aus. Die sorgfältige und gründliche Arbeitsweise der Firma Graubner wird auch von unseren Kunden in Detroit geschätzt und wir freuen uns auf eine weitere produktive Zusammenarbeit.


Juni 2015

Neue Image Broschüre veröffentlicht

Lesen Sie hier unsere neue Broschüre als pdf und informieren Sie sich zu den Dienstleistungen der Firma Graubner. Gerne senden wir Ihnen auch ein gedrucktes Exemplar per Post zu.


Mai 2015

Neue CLP-Richtlinie für Gemische tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft

Die bisher geltenden Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen werden Zug um Zug durch die europäische CLP-Verordnung ersetzt. Diese Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen. Seit Dezember 2010 gilt die CLP-Verordnung bereits für Stoffe, bis 1. Juni 2015 muss nun auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gemischen auf die neuen Regelungen umgestellt werden. Die Kriterien der CLP-Verordnung unterscheiden sich an vielen Stellen von den bisher geltenden Richtlinien. Sie sollten daher die Einstufung und Kennzeichnung der in Ihrem Betrieb verwendeten Gemische systematisch prüfen!

Zur Zeit beraten unsere Mitarbeiter einen Kunden aus der Schwingungstechnik zu diesem Thema. Im Zuge der Beratung werden Betriebsanweisungen und Kennzeichnungsfolien geprüft und aktualisiert. Als Voraussetzung zur Anwendung der CLP-Verordnung muss die Zusammensetzung des Gemisches genau bekannt sein. Teilweise ist die Zusammensetzung im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches vermerkt, teilweise muss sie aber auch recherchiert werden, um die Gemische nach CLP-Verordnung korrekt einstufen zu können.

Ist die CLP-Richtlinie in Ihrem Betrieb schon umgesetzt? Können Sie sicherstellen, dass alle Stoffe und Gemische korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind? Lassen Sie sich von unserem erfahrenen Arbeitsschutz-Team unterstützen und nehmen Sie Kontakt auf unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 47 28 26 3.


Januar 2015

Dacharbeitsplätze – unterschätzte Gefahr für die Mitarbeiter

Auch wenn es einem nicht als Erstes in den Sinn kommt: Auf Dächern von Produktionshallen und Bürogebäuden befinden sich diverse Arbeitsplätze. Ihre Mitarbeiter bewegen sich z.B. im Rahmen der Dachbegrünung, Dachentwässerung, Instandhaltung von Dachfenstern und Lichtkuppeln und bei der Schneeräumung im Winter auf Dacharbeitsplätzen. Aber auch bei der Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen wie Klima- und Lüftungsanlagen, Mobilfunkmasten, Solaranlagen und Abluftkaminen verlaufen die Verkehrswege über Dach.

Wenn es auf dem Dach zu einem Absturz kommt, sind die Folgen häufig fatal. Laut der Statistik „Tödliche Arbeitsunfälle 2001 – 2010“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin handelt es sich in Deutschland „bei jedem dritten Unfall um einen Absturzunfall (31,9 %), der von einem Gebäude (insbesondere vom Dach) aber auch von verschiedenen Geräten (Gerüst, Leiter, Transportmittel etc.) erfolgt sein kann.“ Stürze vom oder durchs Dach waren ursächlich für 9,4 % der tödlichen Arbeitsunfälle. Das sind jährlich rund 26 Personen.

Bei einem Großteil der tödlichen Unfälle waren Verstöße gegen geltende Vorschriften die Ursache. Verkehrswege und Arbeitsplätze sind absturzsicher zu gestalten z. B. durch Geländer, Laufstege, Überdeckungen, Unterspannungen, Anseilschutz oder durch Wahrung von ausreichendem und gekennzeichnetem Sicherheitsabstand. Auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die arbeitsplatzbezogene Unterweisung der Mitarbeiter ist eine zentrale Forderung des Arbeitsschutzgesetzes und auch für das Arbeiten auf Dachflächen von großer Bedeutung.

Die Firma Graubner hat in den letzten Jahren am Produktionsstandort eines großen Automobilherstellers für über 355.000 m² Dachfläche Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern erstellt. In einem nächsten Schritt werden aus den Gefährdungsbeurteilungen technische Maßnahmen abgeleitet, um Abstürze zu verhindern. Hier koordiniert die Firma Graubner die Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Dazu gehört das Ausarbeiten verschiedener Varianten z.B. Geländer, Anschlagpunkte und Laufstege und die Kostenschätzung für die jeweilige Maßnahmenumsetzung.

Und wie ist es um die Sicherheit auf Ihren Dächern bestellt?

Gerne führen wir eine Bestandsaufnahme durch, erstellen die Gefährdungsbeurteilungen und sind Ihnen bei Planung und Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen behilflich. Nehmen Sie Kontakt zu unserem erfahrenen Arbeitsschutz-Team auf und lassen Sie sich beraten unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 47 28 26 3.


November 2014

Aktuelles aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Verzeichnis über den Umgang mit karzinogenen, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stoffen – Rechtssicherheit für alle Beteiligten!

Das Kernstück der Gefahrstoffverordnung aus dem Jahr 2010 ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 6.  Sie muss erstellt werden, wenn eine Tätigkeit eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten darstellt.

FürTätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen (CMR Stoffe) der Kategorie 1 und 2 ist nach § 14 Absatz 3 Nummer 3 und 4 der Gefahrstoffverordnung außerdem ein Verzeichnis zu führen. Diese Verpflichtung seitens des Arbeitgebers hat ihren Ursprung in der europäischen Krebs-Richtlinie 2004/37/EG. In dem Verzeichnis ist auch die Höhe und Dauer der Exposition festzuhalten. Hierbei kann jedoch in vielen Fällen auf bereits vorhandene Expositionsbeschreibungen vergleichbarer Tätigkeiten zurückgegriffen werden. Dem Arbeitnehmer ist bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen. Das Verzeichnis ist auch nach Ausscheiden des Mitarbeiters 40 Jahr lang aufzubewahren.

Die Dokumentation über die Exposition jedes einzelnen Mitarbeiters spielt eine wichtige Rolle bei der Anerkennung von Berufskrankheiten. Kommt es zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber, ist eine lückenlos geführte gefahrstoffrechtliche Dokumentation zum Vorteil beider Parteien. Der Mitarbeiter kann belegen, dass er im Zuge seiner Tätigkeit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausgesetzt war. Der Arbeitsgeber kann gleichzeitig beweisen, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Ist diese Verordnung in Ihrem Unternehmen schon umgesetzt? Führen Sie ein Verzeichnis über die Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit CMR Stoffen ausgesetzt waren oder sind? Möchten Sie eine saubere Dokumentation einführen und damit Rechtssicherheit gewährleisten? Unser erfahrenes Arbeitsschutz-Team unterstützt Sie gerne dabei.

Rufen Sie uns an unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 – 47 28 26 3.

Quelle: GefStoffV 2010


Oktober 2014

Revision der F-Gas-Verordnung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft

Der Überbegriff F-Gase bezeichnet teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKWs) und Schwefelhexafluorid (SF6). Diese Stoffe befinden sich als Kältemittel in vielen Kühl- und Klimaanlagen.
Ziel der überarbeiteten Verordnung ist die Umsetzung der Klimaschutzziele aus dem Kyoto-Protokoll. Eine Quotierung in der Herstellung und Einfuhrmenge soll den Anreiz zum Verwenden anderer Substanzen schaffen. Ab 2015 wird es eine stufenweise Begrenzung der HFKW-Gesamtmengen geben, die in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.
 Stufenweise Reduktion der HFKW-Mengen

     Stufenweise Reduktion der HFKW-Mengen

Die Kältemittelfüllmengen werden dann nicht mehr in Kilogramm, sondern nach ihrem Treibhauspotential in CO₂ Äquivalenten gewichtet. Dies soll bewirken, dass die Gase nach Ihrer Klimaschädlichkeit bewertet werden. Jedem Kältemittel wird ein Klimaerwärmungspotential GWP (Global Warming Potential) im Verhältnis zu dem von CO₂ zugeordnet.
Durch die neue Gewichtung nach CO₂ Äquivalenten kann es zu Änderungen der Intervalle für die Dichtheitsprüfungen von Anlagen kommen bzw. können neue Prüfpflichten für bestehende Anlagen auf Ihr Unternehmen zukommen. Des Weiteren besteht die Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen. Für Anlagen mit einem Kältemittelvolumen von mehr als 500 Tonnen CO₂ Äquivalent ist außerdem ein Leckage-Erkennungssystem verpflichtend.
Gerne prüfen wir für Sie, ob die Anlagen in Ihrem Unternehmen unter die neue Verordnung fallen und beraten Sie zu neuen Prüfpflichten. Dies beinhaltet eine Erfassung der in Ihrem Unternehmen verwendeten Kältemittel und die Umrechnung der Mengen in CO₂ Äquivalente, sowie das Erstellen neuer Wartungspläne. Für weitere Informationen rufen Sie uns an unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800-47 28 26 3.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 150/195


September 2014

Anpassung der TA Luft geplant

Das Bundesumweltministerium plant eine Anpassung der zuletzt 2002 novellierten TA Luft. Die aktualisierte Version soll in erster Linie die BVT Schlussfolgerungen aus den Merkblättern der IE Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die IE Richtlinie fordert, dass die Anforderungen aus den Schlussfolgerungen spätestens vier Jahre nach Bekanntmachung in den betroffenen Anlagen umgesetzt sind. Hier stellt die TA Luft ein verbindliches Regelwerk dar, das alle für die Betreiber relevanten Anforderungen enthält.

Außerdem wird die Geruchsimmissions-Richtlinie in den Anhang der TA Luft aufgenommen, um eine Vereinheitlichung der Landesregelungen zu gewährleisten.

Des Weiteren sollen Immissionswerte für Feinstaub in die TA Luft aufgenommen werden und neue Anlagenarten, neue Vorgaben durch die CLP-Verordnung sowie eine Liste besonders krebserregender Stoffe erfasst werden.

Ein erster Gesamtentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen. Die Bundesländer und die betroffenen Verbände werden dabei in den Erarbeitungsprozess eingebunden.

Wir werden Sie weiter über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Gerne prüfen wir auch frühzeitig für Sie, ob Ihre Anlagen von den neuen Auflagen betroffen sind und wo sich Handlungsbedarf ergibt.

Quelle: DIHK